top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen /AGB

der Firma SBK-TECH GmbH, Inhaber Matthias Meindl, Am Bahnhof 9, 94501 Aidenbach, vertreten durch Herrn Matthias Meindl, 

USt-Identifikations-Nr.: DE 274379950 - im Folgenden „SBK“ - und dem Kunden - im Folgenden „Auftraggeber / Teilnehmer“ - 

für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen und die Durchführung von Rennstrecken-Events als Veranstalter.

 

Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen:

 

 

1.         Geltungsbereich

 

 (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen SBK und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SBK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

 (2) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der beauftragten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2.         Kostenvoranschlag

 

(1) SBK erstellt auf Nachfrage des Auftraggebers einen Kostenvoranschlag. Dieser umfasst die zu leistenden Arbeiten mit den voraussichtlichen Kosten des Werkauftrags.

 

(2) Der vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Kostenvoranschlag ist durch diesen angemessen zu vergüten. Wird ein Werkvertrag geschlossen, so werden die Kosten des Kostenvoranschlags auf die Werklohnforderung angerechnet.

 

 

3.         Vertragsumfang und Vertragsschluss

 

 (1) SBK führt für den Auftraggeber entsprechend der Leistungsbeschreibung die in Auftrag gegebenen Werkstattarbeiten an Kraftfahrzeugen, Zweirädern und deren Teilen durch.

 

 (2) Im Werkvertrag werden die voraussichtlichen Fertigstellungstermine sowie der voraussichtliche Fertigstellungszeitraum vermerkt.

 

4.          Zahlungsmodalitäten

 

SBK akzeptiert als Bezahlungsart seiner Forderungen ausschließlich Vorabüberweisungen, Barzahlungen, Zahlungen über das Portal PayPal, Zahlung per EC-Karte.

 

5.         Beauftragungsmöglichkeit des Auftragnehmers

 

SBK ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und hierzu auch Dritte mit notwendigen Arbeiten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu beauftragen.

 

6.         Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich dies aus dem in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem hat er zum Ausführungstermin sein Fahrzeug bereitzustellen.

7.      Leistungsänderungen
 

(1) Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte Leistungen durch SBK und durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Teile.

(2) SBK wird, soweit die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln, die Parteien werden, sodann eine entsprechende Vertragsanpassung vornehmen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist SBK berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

(3) Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann SBK nicht geltend machen.

(4) Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

 

8.       Gewährleistung

SBK haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen.

9.       Eigentumsvorbehalt

 

(1) Die verbauten Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Werkvertrag im Eigentum von SBK, soweit sie nicht wesentliche Bestandteile der Kraftfahrzeuge und Zweirädern geworden sind.

 

(2) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Auftraggeber auf das Eigentum von SBK hinweisen und unverzüglich schriftlich Mitteilung geben, damit SBK seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die SBK 

in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Auftraggeber.

 

10.   Haftung

(1) SBK haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind.

(2) Die Haftung von SBK ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Vertretern der SBK.

 

11.              Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann SBK als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. 

Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

 

12.       Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen von SBK nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

 

13.       Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der SBK.

(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das jeweils sachlich zuständige Gericht Passau vereinbart.

 

14.       Schlussbestimmungen

 

(1) Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.

 

 

Stand: 31.10.2022


SBK-TECH GmbH, Am Bahnhof 9, 94501 Aidenbach, Deutschland

 

 

Durchführung von Rennstrecken-Events als Veranstalter:
 

1. Bereiche in denen die AGB gelten


(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten im Bezug auf die Erstellung und Verwirklichung von Rennstreckenevents und 

     allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen von SBK, sowie deren Partner. Die AGB gelten zum einen

     für Privatpersonen als auch für B2B Geschäftskunden

(2) Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz von SBK vereinbart.

 

2. Vertragsabschluss


(1) Der Vertrag kommt durch die Anmelde-Bestätigung von SBK an den Kunden zustande. Diese Bestätigung erfolgt schriftlich in Form einer               Email. Kunden, die sich vor Ort an der Rennstrecke anmelden, (voraus gesetzt, es gibt noch Plätze) bekommen eine Auftragsbestätigung in             schriftlicher Form ausgehändigt. 

(2) Falls ein Kunde das Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat, benötigt SBK die Einverständniserklärung eines                                               Erziehungsberichtigten (Mutter oder Vater). Diese Erklärung wird auf der Verzichtserklärung vor Ort an der Rennstrecke abgegeben.


(3) Das Ausmaß der Leistungen ergibt sich aus dem ersichtlichen Angebot der SBK. Dies kann sich auf der Homepage www.sbk-tech.de                       befinden, oder aber auch individuell einem Kunden per Mail oder anderen Transportmitteln offeriert werden.

     Zu mündlichen Nebenabreden sind die Vertragspartner befugt.

(4) SBK kann bei Ereignissen außerhalb des eigenen Ermessens vom Vertrag zurücktreten.

     In diesem Fall wird jedem Teilnehmer die Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen

     SBK sind ausgeschlossen, außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. 

     SBK haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten oder anderweitige Beeinträchtigungen, wenn durch Einflüsse von höherer Macht dies                         veranlassen. Hierbei hat der Teilnehmer in keinem Fall Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

 

 

3. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Event-Datum.

 

(2) Der Gewährleistung-Anspruch besteht seitens des Teilnehmers, sofern dieser seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann und

nachweisbar die Schuld dafür bei SBK liegt. SBK ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Nachholtermin, Austausch, Preisminderung oder Erstattung) selbst zu bestimmen. Wenn Mängel vorliegen, dann muss der Vertragspartner diese Nachweisen. Mängel müssen sofort schriftlich bekannt gegeben werden. Die Gewährleistung erlischt jedoch, wenn ein Teilnehmer Änderungen am Vertrag vornimmt, oder diesen aufgrund Fehlverhalten nicht einhält. Hierbei wird auch das Fehlverhalten auf der Rennstrecke eingeschlossen. Bei Gefahr in Verzug oder grob fahrlässigen Verhaltens hat der Teilnehmer auf seine Gewährleistung keinen Anspruch. SBK kann diesen von der Rennstrecke oder der Veranstaltung verweisen.
 

​​​​

 

4. Haftungsausschluss 

(1) Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden und nimmt

     auf eigene Gefahr an den von SBK angebotenen Veranstaltungen teil.

(2) Der Teilnehmer erklärt den Verzicht auf sämtliche Ansprüche für Schäden, die im Zusammenhang mit den

     Veranstaltungen entstehen, gegenüber dem Veranstalter, den Streckenposten, dem medizinische Personal und anderen Personen. 

(3) Der Teilnehmer versichert dem Veranstalter, dass ausschließlich er das von ihm gemeldete Fahrzeug bewegt. Sollte eine Doppelnutzung eines       Fahrzeuges in Erwägung gezogen werden, so muss dies der Teilnehmer bei SBK unverzüglich melden.

(4) SBK übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke oder andere externe Faktoren.

5. Zeitnahme


(1) Jeder Teilnehmer erhält zu Beginn der Veranstaltung einen Transponder. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der

     Überprüfung der Gruppendynamik.

  

(2) Die Überlassung des Transponders erfolgt grundsätzlich nur gegen Bezahlung einer Kaution, oder das Hinterlegen eines Personalausweises,         Führerschein oder Reisepasses.

 

(3) Sollte der Transponder anderweitig als durch einen technischen Defekt des Gerätes selbst beschädigt werden 

     (falsche Montage, Sturz, oder ähnliches) oder verloren gehen, ist SBK berechtigt den defekten oder verlorenen Transponder dem

     Teilnehmer in Rechnung zu stellen.

 

(4) Sollte ein Teilnehmer vergessen, den Transponder nach Ende der Veranstaltung zurück zu bringen, ist dieser Verpflichtet, den Transponder per Post oder ähnlichen an SBK zurück zu versenden. SBK behält sich das Recht ein, die hinterlegte Kaution oder ähnliches bis zum abgeschlossenen Rückversand einzubehalten.

 

 

6. Zahlungsabwicklung

(1) Mit der Anmeldung zu einem Rennstreckenevent von SBK verpflichtet sich der Teilnehmer zu der fristgerechten Zahlung des gebuchten Events. Hierbei wurde er auf Preis und ABG hingewiesen. Die Teilnahmegebühr ist gegenüber SBK sofort fällig. Außer es sei denn, SBK hat dies in ihrem Angebot gesondert gehandelt. Wie zb.: Wenn eine Veranstaltung zeitlich weiter im Voraus liegt gegenüber der Anmeldung.

(2) In bestimmten Fällen, die rechtzeitig bekannt gegeben werden, behält sich SBK vor, das Zahlungsziel vorzuverlegen.

     Erfolgt die Anmeldung erst nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig.

(3) Sollte eine Veranstaltung bereits frühzeitig ausgebucht sein, so ist SBK berechtigt, eine sofortige Zahlung zu fordern. 

     Hierüber wird der Kunde rechtzeitig informiert und SBK hat in diesem Fall eine angemessene Frist zur Zahlung einzuräumen.


(4) SBK genehmigt Lastschrift nicht als eine akzeptable Zahlungsquelle.

(5) Die Zahlung mittels PayPal wird nicht akzeptiert. Bei nicht von SBK zu verantwortender Lastschriftrückgabe, ist SBK

     berechtigt, Rückbelastungsgebühren in Höhe von EUR 20,- Durch diese entstandene Unannehmlichkeit ist SBK berechtigt, die Zahlungsweise         für zukünftige Zahlungen zu ändern. 

     
(6) Der Teilnehmer überweist laut gebuchten und bestätigten Zahlungsziel den fälligen Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto der SBK.

 

(7) Wenn die Zahlung nicht Fristgerecht auf dem Konto von SBK eingeht, behält sich SBK das Recht vor, die gebuchte Leistung zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten. 

7. Storno


(1) Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung muss per E-Mail an SBK (info@sbk-tech.de) eingehen.

(2) Bei Stornierung einer Veranstaltung betragen die Stornokosten bis 1 Monat vor der Veranstaltung 50% des fälligen Betrages, 

     andernfalls betragen die Stornokosten 100% des fälligen Betrages.

(3) Stellt der Teilnehmer einen Ersatzfahrer entfallen die Stornogebühren.

8. Bildmaterial 


(1) Von den Teilnehmern einer Veranstaltung gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von SBK ohne

     weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Instagram-Seite von SBK zum

     Abruf bereitgestellt werden.

     Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung laut § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich durch Entrichtung des Teilnahmebetrags damit einverstanden, dass seine Rundenzeiten bei 

     der Veranstaltung veröffentlicht wird.
 

9. Hofrecht


(1) SBK behält sich vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Teilnehmer sowie Dritte bei Verstoß

     gegen die Veranstaltungs- oder Rennstrecken-Bestimmungen oder durch sonstiges Fehlverhalten des Platzes zu verweisen.

 

10. Datenschutz


(1) Bei Durchführung von Dienstleistungen werden von SBK bestimmte Daten des Teilnehmers erfasst. Mit der Beanspruchung

     der Dienste von SBK erklärt sich der Teilnehmer mit der Datenerhebung einverstanden.

(2) Sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, sieht SBK davon ab, die erhobenen Daten an Dritte weiterzugeben.

     Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer SBK bei Anmeldung mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten, weitere

     Informationen) 

     werden nur zu Kontaktaufnahme mit dem Teilnehmer und aus organisatorischen Gründen verarbeitet. Die Speicherung dieser

     Daten erfolgt nicht länger als nötig.

(3) Beim Besuch des Web-Auftritts der SBK wird die vom Teilnehmer verwendete IP-Adresse sowie die von ihm betrachteten Seiten

     systemseitig protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind in diesem Fall weder möglich noch beabsichtigt.
 

11. Schlusswort


(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von SBK.
 

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. 

     Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die betroffene Bestimmung zeitnah durch eine

     solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen bleiben

     in der Zwischenzeit weiterhin rechtskräftig und wirksam.

Stand: 31.10.2022


SBK-TECH GmbH, Am Bahnhof 9, 94501 Aidenbach, Deutschland

bottom of page